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Cloud-Wechsel wird kostenlos: Was der EU Data Act ab Januar 2027 ändert

9. Juli 2026· it-haupt.de

Wer schon einmal versucht hat, größere Datenmengen aus einer Cloud herauszuholen, kennt das Problem: Der Weg hinein ist günstig, der Weg hinaus teuer. Diese sogenannten Egress-Gebühren waren jahrelang ein wirksames Mittel, Kunden an einen Anbieter zu binden. Damit ist bald Schluss.

Die Fristen im Überblick

Der EU Data Act ist seit dem 12. September 2025 anwendbar und verpflichtet Anbieter von Cloud- und Edge-Diensten, den Wechsel zu einem anderen Anbieter — oder zurück ins eigene Rechenzentrum — technisch, vertraglich und finanziell deutlich zu vereinfachen. Der Zeitplan:

  • Seit September 2025: Anbieter dürfen für den Datenexport nur noch die tatsächlich entstehenden Direktkosten berechnen, und diese müssen vorab transparent ausgewiesen werden.
  • Ab 12. Januar 2027: Wechselgebühren sind vollständig verboten — Egress- Kosten eingeschlossen.

Dazu kommen Pflichten zu Kündigungsfristen, zur Unterstützung beim Datentransfer und zur Bereitstellung von Daten in einem strukturierten, gängigen Format.

Was das praktisch bedeutet

Der offensichtliche Effekt: Ein Anbieterwechsel wird billiger. Der weniger offensichtliche, aber wichtigere: Ihre Verhandlungsposition verbessert sich. Wenn der Ausstieg realistisch möglich ist, verhandeln Sie Vertragsverlängerungen anders — das gilt auch, wenn Sie am Ende bleiben.

Gleichzeitig ist Vorsicht angebracht. Die Regulierung räumt rechtliche und finanzielle Hürden aus, aber nicht die technischen. Wer proprietäre Dienste tief in seine Anwendungen eingebaut hat — spezielle Datenbanken, anbietereigene Funktionen, verwaltete Dienste ohne Entsprechung anderswo — kann auch ohne Egress-Gebühren nicht einfach umziehen. Der eigentliche Lock-in sitzt in der Architektur, nicht in der Rechnung.

Drei Fragen, die Sie jetzt klären sollten

  1. Wo liegen unsere Daten und wie kämen wir da raus? Eine ehrliche Bestandsaufnahme pro Dienst: Datenmenge, Format, Exportmöglichkeiten, geschätzter Aufwand.
  2. Welche Abhängigkeiten sind technisch, welche nur vertraglich? Vertragliche lösen sich 2027 von selbst — technische muss man aktiv abbauen.
  3. Stehen Vertragsverlängerungen an? Verträge, die über Januar 2027 hinauslaufen, sollten die neuen Rechte bereits abbilden. Ältere Vereinbarungen mit langen Kündigungsfristen und Exit-Klauseln lohnt es sich jetzt anzusehen.

Unser Fazit

Der Data Act ist eine gute Nachricht für alle, die Cloud nutzen — aber er wirkt nur, wenn man die eigene Exit-Fähigkeit kennt. Wir schauen uns mit Ihnen an, wie portabel Ihre Cloud-Umgebung tatsächlich ist, und welche Bausteine sich mit vertretbarem Aufwand anbieterunabhängig aufstellen lassen.